Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Hotelaufnahmevertrag
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten – soweit nicht ausdrücklich anderweitig geregelt – unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist. Der Kunde ist Verbraucher (im Sinne von § 13 BGB), soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer (im Sinne von § 14 BGB) jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Eine fehlende Anerkennung durch das Hotel gilt als Widerspruch. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn das Hotel in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Hotels maßgebend.
1.5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
1.6. Diese Geschäftsbedingungen greifen im Falle einer Reservierung über Drittanbieter (wie zum Beispiel Hotel.de, HRS, Expedia, Booking.com etc.) nur, soweit dort auf sie Bezug genommen wird. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen dieser Drittanbieter.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER
2.1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.
2.2. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.3. Im Falle der Anfrage/Buchung vor Ort im Hotel kommt der Vertrag mit dem Hotel durch entsprechende Annahme eines Angebots des Kunden zustande. Der Kunde bestätigt dabei, dass er die ihm vor Ort ausgehändigten bzw. zugänglich gemachten Geschäftsbedingungen gelesen und als Vertragsbestandteil akzeptiert hat.
2.4. Im Falle der Anfrage/Buchung über sonstige Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Telefon, Fax), sind neben Angaben zum gewünschten Zeitraum, zur Personen-/Zimmeranzahl, zur Kategorie jeweils folgende persönliche Angaben notwendig: • Name • Anschrift (Straße; PLZ; Ort; Land) • Telefonnummer für eventuelle Rückfragen, unter der der Kunde werktags zu üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist • E-Mail-Adresse Nach Eingang der Anfrage/Buchung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung. Diese erfolgt in der Regel per E-Mail (sofern eine E-Mail-Adresse angegeben worden ist, ansonsten postalisch) und enthält, neben der Aufführung der angefragten Zimmer/Übernachtungen die Geschäftsbedingungen. Der Kunde hat daraufhin die Bestellung sowie die Kenntnisnahme und die Akzeptanz der Geschäftsbedingungen zu bestätigen.
2.5. Im Falle der Buchung über die Hotel-Website gibt der Kunde durch Klick auf den Button „zahlungspflichtig buchen“ ein verbindliches Angebot zur Buchung der zuvor ausgewählten Zimmer für den ausgewählten Zeitraum ab und bestätigt, diese Geschäftsbedingungen gelesen und als Vertragsbestandteil akzeptiert zu haben. Der Vertrag kommt nicht schon durch die danach an den Kunden versandte E-Mail mit der Bestätigung des Buchungseingangs (Eingangsbestätigung), sondern erst durch die mit separater EMail verschickte Buchungsbestätigung/Bestätigung an den Kunden zustande (=Annahme). Für eine Buchung über die Website ist die Angabe persönlicher Daten notwendig. Hinsichtlich datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf die jeweiligen Ausführungen auf der Website verwiesen.
2.6. Das Hotel will Vertragsbeziehungen nur mit Volljährigen eingehen. Der Kunde bestätigt seine Volljährigkeit im Sinne des § 2 BGB mit Abgabe der Bestellung.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Im Falle einer dadurch entstehenden Preiserhöhung gilt diese bei Verträgen mit Verbrauchern nur dann, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Für Rechnungen, die früher als vier Wochen vor Reiseantritt ausgestellt werden, wird der volle Buchungspreis jedoch frühestens vier Wochen vor der Zimmerüberlassung fällig.
3.6. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.8. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden bis zur Höhe von 20 % des Gesamtpreises eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.9. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.8. oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.10. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.8. für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffern 3.8. und/oder 3.9. geleistet wurde.
3.11. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen, entscheidungsreifen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
4.4. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.8. und/oder Ziffer 3.9. vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; – der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; – ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2. vorliegt.
5.4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht hieraus kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Im Übrigen gilt Nr. 7.
6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND –RÜCKGABE
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7. HAFTUNG DES HOTELS; VERJÄHRUNG
7.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
7.2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1., Sätze 1 bis 4.
7.5. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters beruhen.
7.6. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1., Sätze 1 bis 4 entsprechend.
8. HAFTUNG DES KUNDEN; NICHT VERTRAGSTYPISCHE NUTZUNGEN
8.1. Schäden, die durch eine nicht vertragstypische Nutzung des Zimmers bzw. des Hotels durch den Kunden verursacht werden, sind dem Hotel nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen.
8.2. Nicht vertragstypische Nutzungen stellen, sofern nicht ausdrücklich durch das Hotel gestattet, z.B. die Entfernung von Hoteleigentum (wie z.B. Handtücher, Bademäntel, Mobiliar, Safe) aus dem Bereich des Hotelgrundstücks, unverhältnismäßige Verschmutzungen des Hotelzimmers sowie der Hoteleinrichtungen, Vandalismus, Rauchen (im gesamten Hotel und der Hotelgarage) und das Erhitzen von Speisen dar.
8.3. Das Hotel ist berechtigt, einen unverhältnismäßigen Mehrverbrauch an Nebenkosten (z.B. Wasser und Strom), der den üblichen Verbrauchswert übersteigt, bei entsprechendem Nachweis dem Kunden nachträglich in Rechnung zu stellen.
9. ABWENDUNG VON GEFAHREN; ZUTRITTSRECHT
9.1. Bestehen Anhaltspunkte für Gefahr im Verzug für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, z.B. für eine Beeinträchtigung des Hoteleigentums, ist das Hotelpersonal, falls die Zustimmung des Kunden im Rahmen des Zumutbaren nicht eingebracht werden kann auch ohne diese, befugt, das Hotelzimmer zu betreten.
10. STREITBEILEGUNG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter folgender Adresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
11.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Nürnberg.
11.3. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögens, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – Nürnberg. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Nürnberg. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
11.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
11.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
11.6. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in verschiedenen Sprachen erhältlich. Maßgeblich (auch für die Auslegung) ist ausschließlich die deutsche Sprachfassung.